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Weiterbildung


Bildung ist die mächtigste Waffe, die Du verwenden kannst, um die Welt zu verändern.

Es ergibt nicht nur Sinn, dass man sein Wissen ständig erweitert, sondern es ist für Versicherungsvermittler sogar gesetzlich vorgeschrieben

Das überzeugt Dich noch nicht? Na gut. Wir können es auch auf die harte Tour.

Hier sind die unerbittlichen Fakten: 

Seit dem 23. Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 15 Stunden je KalenderjahrDie Einhaltung der Weiterbildungspflicht wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie – für gebundene Versicherungsvermittler – mittelbar durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.

Bevor wir Dir die konkreten Paragraphen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung (VersVermV) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) um die Ohren hauen, solltest Du Dich einfach für eine Weiterbildungsmaßnahme anmelden. 

Deine Kunden werden es Dir danken! 

Die Drei machen Dich schlauer als die Polizei erlaubt

Für die Lernpausen findest Du hier die richtige Ablenkung

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